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   OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94   

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https://dejure.org/1995,10037
OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94 (https://dejure.org/1995,10037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1995 - 20 U 298/94 (https://dejure.org/1995,10037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 20 U 298/94 (https://dejure.org/1995,10037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVg § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Anonymer Hinweis auf Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrscheinlichkeit; Vortäuschung; Diebstahl; Oldtimer; AnonymerHinweis; Schadensmeldung; Versicherungssumme; Marktwert; Kaufpreis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorgetäuschter Diebstahl eines Oldtimers? - Anonymer Informant macht Versicherung misstrauisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1993 - VI ZR 23/92

    Vorfahrtsverletzung auf abgschlossenem Kasernegelände

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist es sehr zweifelhaft, ob dem Kl. der Beweis des äußeren Tatbestands eines Diebstahls gelungen ist ... Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGH VersR 1993, 591; Senat VersR 1993, 218 (219); 1994, 168).
  • OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist es sehr zweifelhaft, ob dem Kl. der Beweis des äußeren Tatbestands eines Diebstahls gelungen ist ... Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGH VersR 1993, 591; Senat VersR 1993, 218 (219); 1994, 168).
  • OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92

    Freie Würdigung des Verhandlungsergebnisses; Behauptungen und Schilderungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist es sehr zweifelhaft, ob dem Kl. der Beweis des äußeren Tatbestands eines Diebstahls gelungen ist ... Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGH VersR 1993, 591; Senat VersR 1993, 218 (219); 1994, 168).
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